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Grammatik / 16. November 2017

Pseudopartizipien – wohlgesinnt oder wohlgesonnen?

Nicht selten stehen Muttersprachler vor der Frage, welche der beiden Formulierungen korrekt ist:

a) Die Sonne ist uns wohlgesonnen.
b) Die Sonne ist uns wohlgesinnt.

Während dieser Jahreszeit kann die Sonne uns wohlgesinnt sein, aber niemals „wohlgesonnt“ oder „wohlgesonnen“. Laut Duden sind beide Begriffe im alltäglichen Sprachgebrauch akzeptiert, da hinsichtlich ihrer Bedeutung kein Unterschied besteht. Dennoch ist „wohlgesonnen“ umgangssprachlich und grammatikalisch nicht korrekt. Demzufolge lautet der Satz richtig: Die Sonne ist uns wohlgesinnt.

Wie dieser beliebte Fehler entsteht

In der deutschen Sprache ist es nicht immer eindeutig, ob es sich um ein Partizip eines Verbs handelt oder nicht. Demgemäß ist nicht alles, was nach einem Partizip aussieht, tatsächlich ein Verb. Im Gegensatz zu den Partizipien „ersonnen“, „besonnen“ und „versonnen“ handelt es sich bei „wohlgesinnt“, ebenso wie bei „geblümt“ und „gestiefelt“, um ein Adjektiv.

Obwohl „wohlgesinnt“ zunächst wie eine Ableitung des Verbs „sinnen“ erscheint, ist es eigentlich vom Nomen „Sinn“ abgeleitet. Das Verb „wohlsinnen“ gibt es einfach nicht. Das Wort „gesinnt“ bedeutet daher, dass man eine bestimmte Gesinnung hat.

Bei gesonnen handelt es sich wiederum um das Partizip Perfekt des Verbs „sinnen“. Sagt man beispielsweise „Ich bin gesonnen“, bedeutet dies so viel wie „ich habe die Absicht“ oder „ich bin willens“.

Die Regel im Überblick

Wohlgesinnt“ ist korrekt und „wohlgesonnen“ umgangssprachlich und grammatikalisch inkorrekt.

  • Gesinnt:             Von einer bestimmten Gesinnung.

Ich bin ihm wohlgesinnt. / Sie ist ihm feindlich gesinnt.
Die Fans der Rolling Stones sind auch anderen Rockbands wohlgesinnt.

  • Gesonnen:         Willens sein, etwas zu tun / entschlossen sein.

Ich war nicht gesonnen, das Auto zu verkaufen.
Ihre Großmutter ist nicht gesonnen, die Diät weiterzuführen.

Die meisten Kombinationen mit „gesinnt“ werden getrennt geschrieben: Freundlich gesinnt, treu gesinnt und gleich gesinnt. Lediglich „wohlgesinnt“ und „gutgesinnt“ bilden die Ausnahme.

Fazit

Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich „wohlgesonnen“ zwar eingebürgert, aber man sollte sich dennoch merken, dass „wohlgesonnen“ nur umgangssprachlich verwendet wird und schriftsprachlich „wohlgesinnt“ grammatikalisch korrekt ist. Da ich Ihnen wohlgesinnt bin, war ich in diesem Artikel sehr wohl gesonnen, Ihnen den Unterschied zwischen wohlgesinnt und wohlgesonnen möglichst anschaulich zu erklären.   

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