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Krankmeldung schreiben, Abwesenheitsmeldung, korrekt kranmelden
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Im Mittelpunkt / 31. August 2023

Die Krankmeldung – so melden Sie sich krank!

Sie sind krank und können nicht zur Arbeit gehen? Dann müssen Sie sich wie gesetzlich vorgeschrieben krankmelden. Doch wie geht das richtig und was muss ich dabei beachten? In unserem aktuellen Beitrag haben wir die wichtigsten Punkte und Fragen zu einer Krankmeldung kurz zusammengefasst. Welche Tipps haben Sie für uns? Hinterlassen Sie einen Kommentar!

Wer krank ist, darf sich auskurieren, muss aber wie gesetzlich vorgeschrieben eine Krankmeldung beim Arbeitgeber einreichen. Hierbei sollte man einige Aspekte beachten sowie seine Rechte und Pflichten kennen, um grobe Fehler und eine Abmahnung zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich telefonisch oder per E-Mail richtig krankmelden und worauf Sie dabei achten müssen. 

 

Wann muss man sich krankmelden?

Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, sich unmittelbar am Morgen des Fehltages krankzumelden. Selbst dann, wenn noch kein Attest vorliegt. Bestenfalls meldet man sich vor Arbeitsbeginn oder vor Öffnung des Unternehmens beim Arbeitgeber und teilt ihm von der Arbeitsunfähigkeit mit. Gesetzlich ist dies in § 5 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt. Wer sich jedoch zu spät krankmeldet, ist bereits abmahnfähig, da er nicht seinen Pflichten nachgekommen ist.

 

Bei wem muss man sich krankmelden?

Idealerweise richtet man seine Krankmeldung direkt an den Vorgesetzten. Allerdings ist dies nicht immer erwünscht, da die Führungspositionen beschäftigt sind und sich in einem Unternehmen mit mehreren Hundert bis Tausend Angestellten nicht um unzählige Krankmeldungen persönlich kümmern können. Meist ist im Vertrag oder mündlich geregelt worden, an welcher Stelle, die Krankmeldung erfolgen muss. In den meisten Fällen ist dies die Personalabteilung. Unter Umständen kann es aber durchaus gewünscht sein, dass Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten und in der Personalabteilung abmelden. Am besten klären Sie die Formalitäten, bevor Sie erkranken.

Die erste Krankmeldung kann per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen, aber auch das ist meist betrieblich oder vertraglich geregelt. In der Praxis bewährt sich meist ein persönliches Gespräch mit einem kurzen Anruf. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie dann nachreichen.

 

Die 5 wichtigsten Fragen

  • Wer sich krankmeldet: Vorname und Nachname, ggf. auch die Abteilung und Personalnummer angeben.
  • Warum man sich krankmeldet: Man muss nicht den gesundheitlichen Grund nennen, wenn man das nicht möchte. Erklären Sie kurz, warum Sie anrufen. Für eine bessere Vertrauensbasis kann es durchaus hilfreich sein, transparent zu sein und somit nicht in Verdacht zu geraten, zu simulieren. Bei einer hochansteckenden Krankheit mit Quarantänepflicht müssen Sie Ihren Arbeitgeber jedoch informieren. Unter Umständen ist auch das Gesundheitsamt involviert.
  • Wie lange man ungefähr ausfällt, sofern man das sagen kann. Nennen Sie die ärztliche Einschätzung oder Ihre eigene. Es ist wichtig, ob es ein bis drei Tage ist oder eine längere Zeit.
  • Was als nächstes geplant ist. Kuriert man sich einfach zu Hause aus oder benötigt man eine längere Heilungstherapie? Diese Frage ist für das Unternehmen wichtig, um planen zu können.
  • Wann man sich wieder meldet. Lassen Sie Ihren Arbeitgeber wissen, dass Sie sich melden und ihn auf dem Laufenden halten. Das kann am nächsten Tag sein oder nach dem Arztbesuch, nach einer Therapie oder in ein bis 3 Tagen. Spätestens aber einen Tag vor Ende der Krankmeldung.

 

Wann muss der Krankenschein vorliegen?

Gemäß Gesetz muss ein Arbeitnehmer erst dann eine ärztliche Bescheinigung für seine Arbeitsunfähigkeit vorlegen, wenn diese länger als 3 Tage besteht. Spätestens am vierten Tag. Aber Vorsicht, denn der Arbeitgeber kann eine kürzere Frist vorsehen. Dies ist meist im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt. Sollten Sie diese Frist versäumen, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern und eine Abmahnung schicken.

Allerdings wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 1. Januar 2023 nur noch digital weitergeleitet. Früher war der Arbeitnehmer hierfür selbst zuständig, nun übernimmt das die Arztpraxis und die Krankenversicherung. 

Die Übermittlung wird von der Arztpraxis in die Wege geleitet, indem sie die Krankenkasse über die vom Arzt bescheinigte Krankmeldung informiert. Dann leitet die Krankenkasse die Bescheinigung an den Arbeitgeber weiter.

 

Muster: Sich richtig telefonisch krankmelden

„Guten Morgen Frau Schmitt, hier ist VORNAME NACHNAME aus der ABTEILUNG XYZ. Leider fühle ich mich heute nicht gut und bin krank. Daher kann ich leider nicht zur Arbeit kommen. Um 10 Uhr habe ich einen Termin beim Arzt. Im Anschluss melde ich mich noch einmal bei Ihnen. Sollte ich länger ausfallen, melde ich mich spätestens heute Nachmittag, und teile Ihnen mit, wie lange ich krankgeschrieben bin. Ich hoffe, dass es mir bald wieder besser geht. Falls Sie noch meine PERSONALNUMMER benötigen, kann ich Ihnen diese noch durchgeben.“

 

Muster: Sich richtig per E-Mail krankmelden

„Sehr geehrte(r) Frau (Herr) Mustermann/Musterfrau,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich heute nicht gut fühle und muss mich daher für den heutigen Arbeitstag krankmelden. Sobald die Praxis meines Hausarztes ab 7 Uhr besetzt ist, werde ich um einen Termin bitten. Im Anschluss daran teile ich Ihnen umgehend mit, wie lange ich voraussichtlich krankgeschrieben sein werde. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte Ihnen meine Krankenkasse zeitnah nachreichen.

Den Kollegen X und Y habe ich ebenfalls Bescheid gesagt und alle notwendigen Informationen weitergeleitet. Herr Z wird die Vertretung für mich heute übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
(Vorname Nachname)

 

 

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