Das Schriftdeutsch kann für viele von uns problematisch sein. Denken Sie daran, wie schwer es ist, eine Fachsprache auf Deutsch, mit all den Kasusendungen und Satzformen zu lernen und zu beherrschen! Wenn Sie Jura studieren, müssen Sie die folgenden Unterschiede vom allgemeinen, gesprochenen Deutsch beachten …
Komplizierter Satzbau
Da das Juristendeutsch oft von längeren, ausführlichen Sätzen geprägt ist, und deshalb viele Informationen enthält, werden Sie auf einen „untypischen“ Satzbau stoßen. Oft kommt es vor, dass sich ein zusätzliches Detail im Dativ zwischen einem Artikel und einem Nomen befindet. Folgen Sie hier der Satzkonstruktion mit diesem Auszug aus dem deutschen Straßenverkehrsgesetz:
„Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.“
Der Satzbau ist meistens von viel längeren Sätzen geprägt. Das kann für Anfänger und auch Deutsche im Jurastudium offensichtlich ein langsamer, gewöhnungsbedürftiger Prozess sein, weil die Deklination von Artikeln zwischen dem Dativ und dem Genitiv hin- und herwechselt.
Der Genitiv und Substantive
In der Alltagssprache wird der Genitiv im Vergleich zum Dativ weniger benutzt, existiert aber noch in juristischen sowie journalistischen Texten, die auf formellen Sprachregeln beruhen. Ein Jurastudium auf Deutsch erfordert, dass man den Akkusativ, Dativ und Genetiv gut versteht.
→ Sie sind einer Straftat angeklagt. – juristischer Ausdruck mit Genitiv
→ Er wurde wegen Trunkenheit am Steuer angeklagt. – „wegen“ deutet auf die Ursache hin, typischerweise in Zeitungen gefunden
Der Letztere kann mit der Präposition wegen entweder im Dativ oder Genitiv, eben mit keinem Artikel, konstruiert werden.
Auch von juristischem Gebrauch sind Substantive, die in juristischen Texten sowie im Gerichtsverfahren ihren Platz finden:
- das Fahren des Autos war in diesem Fall rücksichtslos
- es bedarf einer guten Erklärung für Ihr „Planking“ auf diesem Polizeiwagen!
Zu beachten sei die Begleitung des Genitivs im ersten Beispiel, denn der Genetiv und Substantive gehen immer Hand in Hand
Juristendeutsch bei Gerichtsverhandlungen
Bei den Gerichtsverhandlungen hat das Juristendeutsch viel mehr mit juristischen Redewendungen zu tun. Denn die Juristensprache ist eine Art Funktionssprache und bezieht sich auf Sachbezogenheit und Rationalität, auch wenn diese Sprache dem normalen Bürger ganz unverständlich scheint.
Phrasen, die oft im Gerichtssaal geäußert werden:
- „Angesichts der Tatsache, dass…“ – heißt so viel wie „den Kern der Sache treffend“
- „unter Vorbehalt zustimmen“ – zum großen Teil zustimmen, nachgeben, mit einigen Bedenken
Natürlich formell, aber langatmig kann es sein! Vielleicht kennen Sie ein paar formelle, juristische Ausdrücke? Wenn ja, schreiben Sie uns jetzt sofort einen Kommentar!