Der Umgang mit akademischen Graden ist in der Tat nicht unbedingt einfach. Umgangssprachlich spricht man häufig auch von akademischen Titeln, wobei dies nicht korrekt ist. Grundsätzlich erlangt man einen akademischen Grad durch den Abschluss eines Studiums an einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule. Seit einiger Zeit gibt es nun auch im deutschsprachigen Raum nicht nur zwei, sondern drei Stufen.
- 1. Bachelor
- 2. Master
- 3. phD (Doktorat)
In der Vergangenheit gab es zusätzlich das Staatsexamen, welches hauptsächlich Lehrer, Rechtsanwälte und Ärzte abschlossen. Nicht zu vergessen sind auch die alten Diplom- und Magistergrade.
Der Umgang mit akademischen Graden
Die neuen akademischen Grade werden auf Visitenkarten und Briefköpfen immer nach dem Namen angeführt und mit BA (Bachelor), MA (Master) und PhD (Doctor of Philosophy) abgekürzt.
- Julia Sauermann, BA
- Estella Friedrich, MA
Ob der akademische Grad mit oder ohne Punkt geschrieben wird, hängt letztendlich von der Hochschule ab, die den Grad verliehen hat.
Die alten Diplom-, Magister- und Doktorgrade werden jedoch weiterhin vor den Namen gesetzt, wobei nach dem Kürzel ein Punkt folgt. Bei DI, was auch für „Diplomingenieur“ steht, darf allerdings kein Punkt gesetzt werden.
- Dipl.-Ing. Julia Sauermann
- DI Julia Friedrich
- Mag. Susanne Fröhlich
- Dr. Silvia Schmitt
- Dr. med. dent. Ute Roth
- Dr. jur. Udo Freitag
- Prof. Dr. Uwe Neumann
- Dipl. Arch. Simone Heiter
- Dipl. Kfm. Simon Herrmann
- Dipl.-Päd. Erika Simmers
Mehrere akademische Grade
Hat eine Person hingegen mehrere Grade erworben, müssen alle Grade in aufsteigender Reihenfolge genannt werden.
- Frau Mag. Dr. Schmitt
- Franz Heinrich, MA PhD
Da es in Österreich üblich ist, dass Lehrer in Schulen mit Professor angesprochen werden, hat sich dies auch bei Lehrenden an Universitäten durchgesetzt, obwohl sie diesen Grad nicht besitzen. Jedoch ist jemand, der an einer Universität lehrt nicht gleichzeitig ein Professor, sondern muss diesen Grad zunächst erwerben.
Ferner wurden Ehefrauen früher mit dem akademischen Grad des Mannes angesprochen, allerdings ist das heute nicht mehr der Fall.
Adelstitel
Der Adelstitel gab den Rang eines Adeligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Beim Adelstitel unterscheidet man zwischen dem Prädikatstitel (Anrede) und dem Adelsprädikat, was im deutschsprachigen Raum das »von« ist.
Adelstitel wie Graf, Baron und Freiherr sind Bestandteil der Anrede. Rechtlich gesehen, müssen diese Adelstitel in Deutschland als Namensbestandteil genannt werden. Grafen und Barone spricht man aber in Schriftstücken ohne „Herr“ bzw. „Frau“ an.
- Herr Maximilian Freiherr von Thun
- Herr Cornelius Baron von und zu Drachenfels
- Frau Maria Gräfin von Ammenhausen
- Frau Silvia Herzogin von und zu Neuburg
Als Anrede in Schriftstücken:
- Sehr geehrter Graf Neustätter
- Sehr geehrte Gräfin von und zu Thun
- Sehr geehrter Baron Wittgenstein
Bei der Anrede „Freiherr“ bzw. „Freifrau“ oder „Freiin“ fällt die Anrede der Adelstitel weg; es bleibt lediglich das »von«.
- Maximilian Freiherr von Thun
- Anrede: Sehr geehrter Herr von Thun
Adelstitel und akademische Grade
Besonders verwirrend wird es, wenn eine Person sowohl einen Adelstitel als auch einen akademischen Grad besitzt. Bei der Anrede müssen die Titel und Grade genannt werden, wobei zunächst der akademische Grad, der Adelstitel und anschließend der Nachname genannt werden.
- Sehr geehrter Herr Dr. Graf Drachenfels (Anrede)
- Prof. Dr. Cornelius Freiherr von Drachenfels (Name)